Krankenhauszusatzversicherung
Ein Krankenhausaufenthalt ist schon stressig genug – da wünscht man sich wenigstens ein bisschen Ruhe und Würde.
Doch die Realität sieht oft anders aus: Volle Zimmer, wenig Privatsphäre und das Gefühl, nur eine Nummer im System zu sein.
Mit der richtigen Absicherung, kann dies aber schnell ganz anders aussehen.
Lasse dich jetzt von mir beraten und wir finden die beste Lösung für dich!
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Abdeckbare Leistungen
- Ein- oder Zweibett Zimmer
- Arzt der Wahl (z.B. Chefarzt)
- Rooming-In für Kinder bis zum 16. Lebensjahr
- Entbindungspauschale bei Hausgeburt
- Familienzimmer im Anschluss an eine Entbindung
- Vor- und nachstationäre Behandlung
- Transportkosten zum und vom Krankenhaus
- Reha -Tagegeld
Gesuchte Leistung nicht dabei?
Dank meines umfangreichen Netzwerks aus renommierten Versicherungspartnern kann ich Dir nahezu jede Versicherungsleistung anbieten, die aktuell auf dem Markt verfügbar ist – auch dann, wenn sie hier nicht ausdrücklich aufgeführt ist.
In einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Absicherung Du wirklich brauchst, welche Leistungen für Dich sinnvoll sind und finden anschließend die maßgeschneiderte Lösung, die zu Deiner Lebenssituation passt.
Ein paar Fakten:
im Krankenhaus
Chefarztbehandlung
– auf eigene Kosten
Mit vier fremden Menschen auf engem Raum liegen, nächtliche Gespräche, grelles Licht mitten in der Nacht – erholsamer Schlaf im Krankenhaus? Kaum möglich.
Die Pflegekräfte sind überlastet, der Stationsarzt hetzt von Termin zu Termin – und den Chefarzt sieht man, wenn überhaupt, nur für ein kurzes Gespräch im Stehen.
Dazu kommt das typische Krankenhausessen – und oft das Gefühl, einfach nur ein Fall unter vielen zu sein.
Gerade in einer Ausnahmesituation wie einem Krankenhausaufenthalt ist der Wunsch nach Ruhe, Privatsphäreund hochwertiger medizinischer Betreuung besonders groß. Doch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung stoßen hier schnell an ihre Grenzen.
Was bietet Dir eine Krankenhauszusatzversicherung?
- Ein- oder Zweibettzimmer für mehr Ruhe und Privatsphäre
- Freie Arztwahl inklusive Behandlung durch den Chefarzt
- Höherer Komfort & Service, oft auch mit verkürzten Wartezeiten
- Mehr Wertschätzung, Sicherheit – und das Gefühl, gut aufgehoben zu sein
Weil Gesundheit mehr ist als nur Versorgung – sie beginnt mit Würde, Vertrauen und persönlicher Betreuung.
Lass Dich jetzt von mir beraten – damit Du Dich im Krankenhaus wirklich erholen kannst.
Häufig gestellte Fragen
Welche Leistungen sind mitversichert?
Die wichtigsten Leistungen einer Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich sind die gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Behandlung durch den Chefarzt bzw. durch einen Spezialisten, sowie die freie Krankenhauswahl.
Gibt es Ausschlüsse?
Ja. Ein Abschluss bei schweren Vorerkrankungen ist oftmals nicht mehr möglich. Wir sollten in einem gemeinsamen Gespräch schauen, ob diese Art der Versicherung für Sie sinnvoll ist.
Für wen Lohnt sich eine Krankenauszusatzversicherung?
Ja, durch Wahlleistungen für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, die Behandlung durch Spezialisten über die Chefarztbehandlung oder die freie Krankenhauswahl bis hin zur Privatklinik kann jeder gesetzlich Krankenversicherte den Komfort im Fall eines Krankenhausaufenthalts absichern.
Ist diese Art der Versicherung auch für Kinder sinnvoll?
Ja, man sichert sich frühzeitig Leistungen zu einem günstigen Preis.
Tipp: Der Tarif sollte unbedingt die “Rooming-In”-Leistungen beinhalten.
Wie ist der Ablauf einer Beratung?
Kontaktaufnahme
Trage Dich einfach unten ein.
Beratungsgespräch
Im Beratungsgespräch schauen wir uns dann gemeinsam Deine Situation an, welche Anforderungen Du hast und prüfen ganz unverbindlich welche die beste Lösung für Dich ist.
Ich berate Dich so, wie ich auch gerne beraten werden möchte – Ehrlich | Transparent | Objektiv
Vergütung
Die Vergütung für meine Tätigkeit wird in der Form einer Provision von den Versicherern an mich bezahlt. Dies ermöglicht, dass die Beratung sowie Nachsorge für Dich komplett KOSTENLOS ist und bleibt.
Vermittlung
Wenn wir ein passende Lösung für Dich gefunden haben und es zu der Vermittlung einer Versicherung durch mich kommt, werde ich Dir einige notwendigen Unterlagen zusenden.
Zu diesen gehören das sogenannte Produktinformationsblatt, es enthält die wesentlichen Angaben zum Versicherungsprodukt. Gemäß §7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein Versicherer verpflichtet, Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe vor dessen Vertragserklärung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie die in der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) vorgeschriebenen Angaben in Textform mitzuteilen.