Reisezusatzversicherung
Monatelang gespart, endlich mal wieder in den Urlaub! Das Meer schnuppern, den Sand zwischen den Zehen spüren.
Und dann 3 Tage vor Abflug krank geworden... 2000€ - wortwörtlich in den Sand gesetzt.
Die richtige Versicherung schütz Dich vor diesem und anderen Horrorszenarien, die beim Thema Reise und Urlaub auf Dich zukommen können.
Lasse dich jetzt von mir beraten und wir finden die beste Lösung für dich!
Abdeckbare Leistungen
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Leistungen bei Unfall/ Krankheit im Ausland
- Ambulante - und Stationäre Heilbehandlungen
- Zahnbehandlungen
- Bildgebende Verfahren (z.B. Röntgen, Ultraschall MRT)
- Rettung und Bergung
- Rücktransport (inkl. Rettungsflüge)
- Notfallbetreuung von Kindern
- Telemedizinische Leistungen durch Ärzte
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Erstattung der Reiskosten bei:
- Reiserücktritt
- Gepäckverlust
- Reisabbruch
- Krankheit
- Unfall
Gesuchte Leistung nicht dabei?
Dank meines umfangreichen Netzwerks aus renommierten Versicherungspartnern kann ich Dir nahezu jede Versicherungsleistung anbieten, die aktuell auf dem Markt verfügbar ist – auch dann, wenn sie hier nicht ausdrücklich aufgeführt ist.
In einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Absicherung Du wirklich brauchst, welche Leistungen für Dich sinnvoll sind und finden anschließend die maßgeschneiderte Lösung, die zu Deiner Lebenssituation passt.
Ein paar Fakten:
Krankenrücktransport kosten
wird vorzeitig abgebrochen
Bis zu 80 % des Reisepreises!
Ob verdorbene Speisen oder eine plötzliche Erkrankung im Urlaub – fast jeder hat das schon erlebt oder davon gehört.
Eine passende Reisezusatzversicherung schützt Dich vor unerwarteten Kosten im Ausland und sorgt dafür, dass Du Dich auf das konzentrieren kannst, was wirklich zählt: Erholung und Sicherheit.
Was ist wichtig auf Reisen?
- Auslandskrankenversicherung:
Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland – oft mehrere tausend Euro – die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise gedeckt sind.
- Gepäck- und Diebstahlschutz:
Wenn Du eine Hausratversicherung besitzt, ist häufig auch eine sogenannte Außenversicherung enthalten. Diese greift zum Beispiel bei Diebstahl im Hotelzimmer oder Verlust des Reisegepäcks.
Tipp: Auch Reiseabbruch, Rücktransport oder Krankenhausaufenthalte im Ausland lassen sich absichern – individuell und günstig.
Lasse Dich jetzt von mir beraten wie die richtige Absicherung für Dich aussieht!
Häufig gestellte Fragen
Reicht eine Hausratversicherung im Urlaub?
Die springt bei Schäden ein, die durch Raub oder Einbruchdiebstahl entstehen. Eine Reisegepäckversicherung, versichert auch einfachen Diebstahl (z.b. wird Ihr Koffer oder die Handtasche aus dem Hotelzimmer gestohlen)
Bis wann kann ich eine Reiserücktrittversicherung abschließen?
Am besten natürlich bei Abschluss der Reise selbst, spätestens aber 30 Tage vor Abflug. Eine Auslandkrankenversicherung, sowie diese, die ohne Rücktritt gelten, können bis zum Abreisetag abgeschlossen werden.
Welchen Reiseschutz kann bis kurz vor der Reise noch abschließen?
Ein Reise die 29 Tage vor Beginn gebucht wurde, muss die Reiserücktrittversicherung spätestens innerhalb der nächsten 3 Tage abgeschlossen werden.
Sind Kinder unter 18 Jahren kostenfrei mitversichert?
Variiert Jeh nach Gesellschaft, Voraussetzung ist, dass alle Kinder in einem Haushalt leben.
Wie ist der Ablauf einer Beratung?
Kontaktaufnahme
Trage Dich einfach unten ein.
Beratungsgespräch
Im Beratungsgespräch schauen wir uns dann gemeinsam Deine Situation an, welche Anforderungen Du hast und prüfen ganz unverbindlich welche die beste Lösung für Dich ist.
Ich berate Dich so, wie ich auch gerne beraten werden möchte – Ehrlich | Transparent | Objektiv
Vergütung
Die Vergütung für meine Tätigkeit wird in der Form einer Provision von den Versicherern an mich bezahlt. Dies ermöglicht, dass die Beratung sowie Nachsorge für Dich komplett KOSTENLOS ist und bleibt.
Vermittlung
Wenn wir ein passende Lösung für Dich gefunden haben und es zu der Vermittlung einer Versicherung durch mich kommt, werde ich Dir einige notwendigen Unterlagen zusenden.
Zu diesen gehören das sogenannte Produktinformationsblatt, es enthält die wesentlichen Angaben zum Versicherungsprodukt. Gemäß §7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein Versicherer verpflichtet, Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe vor dessen Vertragserklärung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie die in der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) vorgeschriebenen Angaben in Textform mitzuteilen.